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| „Mit diesem Programm löst die Bundesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der neuen Länder ihr Versprechen ein, dass der Aufbau Ost auch künftig mit hoher Priorität gefördert wird“ – so Bundesminister Klimmt anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages für das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II im neuen Dienstgebäude des Ministeriums in der Berliner Invalidenstraße. An der Unterzeichnung nahmen neben dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den für den Wohnungsbau zuständigen Ministern und Senatoren der neuen Länder auch die Vorstandsmitglieder der Kreditanstalt für Wiederaufbau Hans W. Reich und Ingrid Matthäus-Maier teil. Durch zinsverbilligte Darlehen aus dem neuen Programm fördern der Bund und die neuen Länder besonders kostenintensive Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II ergänzt insoweit die Investitionszulage. Zur Wahrung eines sozial verträglichen Mietniveaus können die Länder die KfW-Darlehen durch Mittel des Sozialen Wohnungsbaus aufstocken. Einzelheiten zu den förderfähigen Gebäudekategorien und Sanierungsmaßnahmen sind in der Anlage dargestellt. Das neue Programm mit einem Darlehensvolumen von rd. 10 Mrd. DM ist für eine Laufzeit bis 2002 vorgesehen. Die Kosten des Programms tragen Bund und Länder künftig je zur Hälfte. Das äußerst erfolgreiche vorausgegangene KfW-Wohnraum- |
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Modernisierungsprogramm I, das im Jahre 1990 eingeführt wurde, ist Ende Januar d.J. mit der vollen Belegung des Darlehensvolumens in Höhe von 79 Mrd. DM ausgelaufen. Vom Programmstart bis Ende 1999 wurden mit Mitteln dieses Programms rd. 3,5 Mio. Wohnungen modernisiert, teilmodernisiert oder instandgesetzt – das entspricht der Hälfte des ostdeutschen Wohnungsbestandes - und darüber hinaus die Schaffung von 107.000 neuen Mietwohnungen in bestehenden Gebäuden mitfinanziert. Durch die Kredite der KfW wurde bis Ende 1999 ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 120 Mrd. DM angestoßen. Allein im Jahre 1999 konnten Darlehen über 11,6 Mrd. DM zugesagt werden, die 17,8 Mrd. DM an Investitionsvolumen nach sich zogen. Die entstehenden Arbeitsplatzeffekte skizzierte Hans W. Reich: „Allein 1999 konnten durch die geförderten Investitionen 156.000 Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern und Berlin (für ein Jahr) neu geschaffen oder gesichert werden, davon 90.000 im Baugewerbe. Das entspricht einem Drittel der Beschäftigten im ostdeutschen Wohnungsbau.“ „Mit dem Anschlussprogramm wird die von der Bundesregierung angestrebte Sicherung des Wohnungsbestandes, die Verbesserung der Wohnverhältnisse, der sparsame Umgang mit Energie sowie die Unterstützung der Investitionstätigkeit in den neuen Ländern konsequent fortgeführt“, so Klimmt abschließend. |
KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II
1. Aus dem Programm werden Darlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum in:
- Gebäuden der Baujahre bis einschließlich 1948
- mit drei und mehr Wohnungen sowie
- Ein- und Zweifamilienhäusern in geschlossener Reihenhausbebauung, z.B. in Gartenstädten und Werkssiedlungen,
- Gebäuden mit 9 und mehr Geschossen,
- Gebäuden mit 6 bis 8 Geschossen für die Nachrüstung von Aufzügen,
- Gebäuden des industriellen Wohnungsbaus für Grundrissveränderungen an einzelnen Wohnungen, sofern durch die Grundrissveränderung die Anzahl der Wohnungen im Gebäude verändert wird und bisher keine wohnungsbezogene Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung erfolgt ist, für die durch die Grundrissveränderung verursachten Kosten und
- Gebäuden der Baujahre nach 1948 in traditioneller Bauweise, sofern sie als Einzeldenkmal oder im Ensemble denkmalgeschützt sind ausgereicht.
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2. Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Bauliche Modernisierungen, die den Gebrauchswert der Wohnung verbessern (z.B. Schallschutz, Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallationen),
- Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z.B. Gemeinschaftsanlagen, Ausbau von Balkonen/Loggien, Nachrüstung von Aufzügen),
- Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie SO2- und CO2-Minderung (z.B. Fensteraustausch, Heizungsmodernisierung, einschließlich Umstellung auf einen CO2-ärmeren Brennstoff, Neuinstallation von Zentralheizungen, Warmwasserversorgung, Wärmedämmung),
- Instandsetzungsmaßnahmen (Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung), z.B. an Dach, Fassade, Fenster, Fußboden, Treppe.
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| 3. Vorhaben können nur dann gefördert werden, wenn der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird.
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4. Eine Kumulation der zinsgünstigen KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln und der Investitionszulage ist möglich, sofern die Gesamtförderung 85% der förderfähigen Kosten für Investitionsvorhaben nach Ziffer 1 nicht übersteigt.
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5. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts als Träger der Investitionsmaßnahme.
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6. Gefördert wird der Aufwand, der unmittelbar durch die Baumaßnahme entstanden ist. Der Kreditbetrag wird auf EUR 400 / m2 Wohnfläche begrenzt. Der von der KfW bei Zusage festgelegte verbilligte Zinssatz gilt für die Dauer von zehn Jahren.
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Quelle: BMVBW Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 
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