Pressemitteilung 14/2000 vom 21.01.2000:
Altschuldenhilfe-Gesetz wird novelliert
Klimmt: "Ostdeutsche Wohnungsunternehmen brauchen Rechts- und Kalkulationssicherheit"
"Nur wenige Wochen nach dem Durchbruch bei der Wohngeldnovelle lösen wir ein weiteres wohnungspolitisches Versprechen der Koalitionsvereinbarung ein. Wir haben jetzt den Entwurf der Novelle des Altschuldenhilfe-Gesetzes auf den Weg gebracht", sagte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, heute in Berlin. Bereits im März solle der Entwurf nach Abstimmung mit den Ländern und Verbänden und anschließendem Kabinettbeschluss in das parlamentarische Verfahren gehen, so der Minister weiter. Klimmt betonte, dass die Ziele des Altschuldenhilfe-Gesetzes – die Verbesserung der Kredit- und Investitionsfähigkeit der ostdeutschen Wohnungswirtschaft sowie die Schaffung der Voraussetzungen für die Bildung individuellen Wohneigentums – in hohem Maße erreicht worden seien. So seien inzwischen nahezu drei Viertel der Veräußerungsverpflichtung erfüllt, die insgesamt rd. 350.000 Wohnungen umfasse. Für einen Teil der Wohnungsunternehmen sei es jedoch in den vergangenen Jahren zunehmend schwerer oder gar unmöglich geworden, diese Verpflichtung zu erfüllen. Daher seien schon im März 1999 maßgebliche Erleichterungen zugunsten der Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern geschaffen worden. Diese hätten bewirkt, dass bereits heute über die Hälfte der Wohnungsunternehmen von der Privatisierungspflicht befreit seien, erläuterte der Minister. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, so Klimmt, ginge aber weit über die bisherigen Maßnahmen hinaus. Dieser sehe vor, den Endtermin der Privatisierungsauflage von Ende 2003 auf Ende 2000 vorzuziehen. Dadurch erhielten alle Unternehmer, die die Veräußerungsverpflichtung erfüllt haben oder nicht mehr erfüllen können und dies nicht zu vertreten haben, 3 Jahre vor dem jetzt maßgeblichen Termin den Schlussbescheid und damit Sicherheit über die Höhe und den Bestand der Altschuldenhilfe. Die übrigen Wohnungsunternehmen behielten weiter die Möglichkeit, ihrer Verpflichtung bis Ende 2003 nachzukommen, oder diese durch eine ersatzweise Zahlung an den Erblastentilgungsfonds abzulösen. Dies sei ein Angebot an die Wohnungsunternehmen, die bisher noch keine oder erst wenige Verkäufe durchgeführt hätten, ohne die Wohnungsunternehmen mit Veräußerungsbemühungen zu benachteiligen, betonte Klimmt. Mit dieser Lösung, so der Minister, werde endlich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die ostdeutschen Wohnungsunternehmen hergestellt. Sie könnten zukünftig alle verfügbaren Mittel für die weiterhin dringend notwendigen Investitionen in den Bestand einsetzen. Dies käme sowohl den Mietern über eine weitere Verbesserung der Wohnqualität als auch der örtlichen Bauwirtschaft zugute, hob Klimmt abschließend hervor.

Quelle: BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenzurück nach oben