| „Unser Mietrecht ist zu unübersichtlich, zu kompliziert und teilweise veraltet. Wir brauchen nach jahrzehntelangem Reformstau nun endlich wieder ein Mietrecht, das die Beziehungen von Mietern und Vermietern sachgerecht, sozial und zeitgemäß gestaltet. Dabei bleibt der faire Interessenausgleich zwischen beiden Seiten unangetastet.“ Dies betonte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Achim Großmann, heute anlässlich des 114. Verbandstages des Zentralverbands der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. in Berlin. Der in enger Zusammenarbeit mit dem für das Mietrecht federführenden Bundesministerium der Justiz erarbeitete Referentenentwurf mache das Mietrecht für die Bürger zukünftig verständlicher und übersichtlicher. Dafür sorge u.a. die Zusammenfassung vieler jetzt noch verstreuter Regelungen in einem gut lesbaren Gesetz, fuhr Großmann fort. Gleichzeitig werde das Mietrecht im Interesse von Mietern und Vermietern inhaltlich weiterentwickelt. Im Zeitablauf veränderte Lebensrealitäten und neue Aufgaben für Staat und Politik müssten sich auch im Mietrecht widerspiegeln. Als Beispiel hierfür nannte der Staatssekretär die Förderung umweltgerechten Verhaltens durch verbrauchsabhängige Abrechnungen sowie die Erweiterung der Modernisierungsumlage auf alle Energieformen. „Ebenso wie das Mietrecht sind auch die Rechtsgrundlagen des sozialen Wohnungsbaus dringend modernisierungsbedürftig“, so Großmann weiter. Die Zielgruppen der Förderung müssten neu definiert werden. Angesichts des erreichten Versorgungsniveaus gehe es heute nicht mehr um die Wohnraumversorgung „breiter Schichten der Bevölkerung“, sondern um eine gezielte Förderung von Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten am Wohnungsmarkt. Vorrangige Zielsetzung der anstehenden Reform des sozialen Wohnungsbaurechts sei daher die Erhöhung der sozialen Zielgenauigkeit und Effizienz der Förderung. |
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Diese böte auch Chancen für eine noch stärkere Wohneigentumsbildung durch Familien mit Kindern im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, „denn die weitere Stärkung einer breiten Wohneigentumsbildung ist ein Schwerpunkt unserer Wohnungspolitik“, unterstrich der Staatssekretär. Das selbstgenutzte Wohneigentum werde auch zukünftig mit den bewährten Instrumenten unterstützt. Vor allem in den neuen Ländern bestehe angesichts einer Wohneigentumsquote von inzwischen rd. 31 % weiterhin hoher Nachholbedarf. Die erfreulich hohen Fertigstellungen und Baugenehmigungen belegten, dass auch hier die „eigenen vier Wände“ ganz weit oben auf der Wunschliste der Menschen stehen. So entfielen 1999 bereits über 40 % von rd. 103.000 neuen Wohnungen in Ostdeutschland auf Einfamilienhäuser und, so Großmann, die positive Entwicklung in Ost und West halte an. Diese gelte es auch zur Stärkung der Bauwirtschaft weiter zu unterstützen. „Noch mehr jungen Familien noch früher den Zugang zum Wohneigentum zu ermöglichen, ist ein vorrangiges Anliegen unserer geplanten Initiative zum preiswerten und ökologischen Bauen“, hob der Staatssekretär hervor. In Ballungsgebieten könne auch das Reihenhaus den Zugang zum Wohneigentum erleichtern. Großmann erinnerte in diesem Zusammenhang an den kürzlich gemeinsam mit den beiden Bausparkassenverbänden durchgeführten Wettbewerb um besonders gelungene Reihenhäuser mit Vorbildcharakter. Wirksam sei auch die Fortführung des Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Förderung des Wohneigentums für junge Familien, das mit zinsgünstigen Krediten helfe. Der Staatssekretär ging abschließend auf weitere Schwerpunkte der Wohnungs- und Städtebaupolitik der Bundesregierung ein. Hierzu zähle nach der soeben verabschiedeten Novelle des Altschuldenhilfe-Gesetzes insbesondere die Lösung des Leerstandsproblems in den neuen Ländern gemeinsam mit allen Beteiligten, unterstrich Großmann. |