Pressemitteilung 39/2000 vom 23.02.2000:
Stärkung der Investitionskraft der Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern:
Klimmt: Novelle des Altschuldenhilfe-Gesetz vom Kabinett verabschiedet
„Der Aufbau Ost hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Der Ausbau der städtischen Infrastruktur und ein funktionierender Wohnungsmarkt spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Kabinett hat deshalb heute die Novelle zum Altschuldenhilfe-Gesetz verabschiedet. Die Bundesregierung wird damit die Investitionskraft der Wohnungswirtschaft verbessern und hilft außerdem, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern“, erklärte der Minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt. Es bestehe dringend Handlungsbedarf. Eine einseitige Wohnungs- und Industrieansiedlungspolitik der ehemaligen DDR, eine sehr starke steuerliche Förderung in den Jahren nach der Wiedervereinigung einerseits sowie hohe Arbeitslosigkeit und starker Bevölkerungsrückgang andererseits hätten zu hohem Wohnungsleerstand in den neuen Ländern geführt, so Klimmt weiter. Die Auflagen zur Privatisierung nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz könnten deshalb von der ostdeutschen Wohnungswirtschaft immer weniger erfüllt werden. Dabei sei unbestritten, dass die ostdeutsche Wohnungswirtschaft mit Hilfe des Altschuldenhilfe-Gesetzes viel geleistet habe. Nahezu drei Viertel der Privatisierungsauflage, die insgesamt rund 360 000 Wohnungen umfasse, seien erfüllt. Investitionen in Höhe von etwa 80 Mrd. DM seien initiiert worden, betonte der Minister. Klimmt: „Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Übernahme der Regierungsverantwortung gehandelt. Wohnungsunternehmen in Gebieten mit besonders hohem Leerstand, hoher Arbeitslosigkeit und starkem Bevölkerungsrückgang wurden von der Privatisierungspflicht befreit“. Diese Entscheidungen seien richtig gewesen, wie das Ergebnis zeige: Etwa 1200 von 2000 Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern hätten inzwischen Schlussbescheide erhalten. Dies bedeute Investitionssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand. Diese Erleichterungen seien ein erster Schritt zur Einlösung des Versprechens aus der Koalitionsvereinbarung gewesen, die Fehler der alten Bundesregierung im Altschuldenhilfe-Gesetz zu korrigieren. „Die endgültige Korrektur nehmen wir jetzt mit der Novelle vor“, so Minister Klimmt. „Wir werden den Endtermin der Privatisierungsauflage von 2003 rückwirkend auf Ende 1999 vorziehen. Dies hilft den pflichtbewussten Unternehmen, die ihre Privatisierungsauflagen wegen der Schwierigkeiten am Immobilienmarkt nicht mehr erfüllen können. Sie erhalten nun 4 Jahre früher den Schlussbescheid.“ Wohnungsunternehmen, die ihre Privatisierungsverpflichtung bisher nicht erfüllt hätten, könnten zudem ersatzweise Zahlungen an den Erblastentilgungsfonds vornehmen, die sich an einer fiktiven Erlösabführung wie bei der Privatisierung berechneten. Darüber hinaus solle es Rechtssicherheit für Wohnungsunternehmen geben, die noch von Rückgabeansprüchen von Alteigentümern behaftet sind. Wenn solche Wohnungen endgültig Eigentum der Wohnungsunternehmen würden, solle das ab Ende 1999 keine Auswirkungen mehr auf die Höhe ihrer Teilentschuldung haben. Dies bedeute eine erhebliche finanzielle Entlastung, betonte Klimmt. Die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen sei somit endlich gewährleistet. Profitieren würden hiervon auch die Mieter über eine weitere Verbesserung der Wohnqualität sowie die örtliche Bauwirtschaft, unterstrich der Minister.

Quelle: BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenzurück nach oben