Pressemitteilung 137/2000 vom 24.05.2000:
Großmann: "Ostdeutsche Wohnungsunternehmen erneut entlastet. Bald endet für die meisten die Privatisierungspflicht aus dem Altschuldenhilfe-Gesetz"
"Für viele weitere ostdeutsche Wohnungsunternehmen endet demnächst die Privatisierungspflicht nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz. Damit entsteht für diese Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit für die Zukunft. Sie können wieder investieren. Denn mit dem "Schlussstrich" enden finanzielle Risiken, insbesondere die mögliche Teilrückzahlung von Hilfen oder neue Belastungen durch weitere negative Restitution", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Achim Großmann, anlässlich einer Podiumsdiskussion zum Wohnungsleerstand in den neuen Ländern. Eingeladen hatte hierzu der Märkische Presse- und Wirtschaftsclub. "Seit dem Regierungswechsel 1998 haben wir richtig Tempo gemacht", so Großmann weiter. "Damals gab es den Schlussstrich erst für 26 von 2.079 Unternehmen, inzwischen sind es schon rund 1.300. Durch die neuen Beschlüsse des Lenkungs-ausschusses werden für eine abschließende, vereinfachte Prüfung ihrer Privatisierungsbemühungen nur noch rund 200 Unternehmen in Frage kommen. Auch davon werden die meisten in absehbarer Zeit den Schlussbescheid erhalten können. Das ist ein großer Erfolg." Viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen, so Großmann, könnten angesichts hoher Wohnungsleerstände die mit der Altschuldenhilfe verbundenen Privatisierungsauflagen nicht mehr vollständig erfüllen. Daher habe die Bundesregierung bereits im Februar eine Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes mit weitreichenden Erleichterungen auf den Weg gebracht, die noch vor der Sommerpause in Kraft treten solle. Damit insbesondere der vorgesehene vorzeitige Schlussstrich unter die Privatisierungspflicht zügig umgesetzt werden könne, habe der Altschuldenhilfe-Lenkungsausschuss, dem die zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie Vertreter von Wohnungswirtschaft und kommunalen Spitzenverbänden angehören, jetzt zusätzlich weitreichende Verfahrenserleichterungen beschlossen: So werde die Veräußerung direkt an Mieter bei der 15 %igen Privatisierungsquote künftig dreifach gewertet. Damit erhielten z. B. Wohnungsunternehmen, die 5 % ihres Wohnungsbestandes direkt an ihre Mieter verkauft hätten, nach Inkrafttreten der Altschuldenhilfe-Novelle ohne weitere Prüfung den Schlussbescheid. So werde honoriert, dass die Privatisierung an Mieter in besonderer Weise den Zielen des Altschuldenhilfe-Gesetzes entspreche, hob Großmann hervor. Außerdem erhielten kleine Wohnungsunternehmen, die nicht mehr als 20 Wohnungen zu privatisieren hätten, künftig ohne weitere Prüfung sofort den Schlussbescheid. Der Verzicht auf die Überprüfung dieser Bagatellfälle werde das gesamte Abschlussverfahren des Altschuldenhilfe-Gesetzes zugunsten der übrigen Wohnungsunternehmen wesentlich beschleunigen. "Wir haben das Verfahren vereinfacht und damit der wirtschaftlichen Situation der Wohnungsunternehmen angepasst. 4 Jahre früher als geplant können die weitaus meisten Unternehmen jetzt wieder ohne Verpflichtungen aus dem Altschuldenhilfe-Gesetz wirtschaften. Für die Lösung der Leerstandsproblematik brauchen wir darüber hinaus eine konzertierte Aktion aller Beteiligten - Bund, Länder, Gemeinden, Wohnungswirtschaft und Banken. Die von uns eingesetzte Expertenkommission wird hierzu im Herbst die notwendigen Entscheidungsgrundlagen und Handlungsempfehlung vorlegen", unterstrich der Staatssekretär abschließend.

Quelle: BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenzurück nach oben