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Probleme beim "häuslichen" Arbeitszimmer
 

Da die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG nur Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer betrifft, versuchen erfinderische Steuerpflichtige immer wieder, ein "außerhäusiges" Arbeitszimmer einzurichten, um so die anfallenden Kosten bei der Einkommensteuer abziehen zu können. Dem ausufernden Erfindungsreichtum hat die Finanzgerichtsbarkeit in einigen Entscheidungen der letzten Zeit Schranken gezogen. . ... mehr >

 

 
 

Quelle: http:www.steuerschroeder.de