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Bewertungsverfahren bei Grundbesitz soll verlängert werden
30. Juli 2001: Der Bundesrat beabsichtigt, die Bedarfsbewertung beim Grundbesitz um fünf Jahre bis Ende 2006 zu verlängern.

Hierzu ist ein Entwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes erstellt worden (14/6718). Die Bedarfsbewertung gilt seit 1996 und ist an die Stelle des bis dahin geltenden Einheitswertverfahrens getreten. 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht ...

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