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Ob als Urlaubs- oder
Alterssitz, Immobilien im Ausland werden bei den deutschen
Steuerzahlern immer beliebter. Mit Beginn der Ferienzeit überlegen
viele Spanienurlauber, sich während ihres Aufenthalts eine kleine
Finca oder ein Apartment anzusehen bzw. käuflich zu erwerben. In
verschiedenen Presseorganen wird mitgeteilt, dass die spanische
Steuerbehörde dem Bundesamt für Finanzen sämtliche in deutschem
Besitz befindlichen spanischen Immobilien mitgeteilt haben soll.
Damit würde der Finanzverwaltung ein Werkzeug in die Hand gegeben,
mittels dessen sie den Nachweis der Kapitalherkunft zur Finanzierung
der Immobilie in Spanien einfordern kann. Betroffene
Steuerpflichtige sollten sich zu diesem Thema informieren lassen. |
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