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Gestaltungsvariationen (Verlustgegenrechnung etc.) bei privaten Veräußerungsgeschäften
 

IDie Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre bei der Anschaffung und Veräußerung von Immobilien wird in der Zukunft bei vielen Steuerpflichtigen zu hohen Spekulationsgewinnen führen. Da Verluste aus Spekulationsgeschäften mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden, haben in der letzten Zeit viele Steuerpflichtige versucht, Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des "täglichen Gebrauchs" in ihrer Steuererklärung geltend zu machen.



 

 

 Dies wäre insbesondere bei Wirtschaftsgütern wie Pkw, die in der für sie maßgeblichen Spekulationsfrist von einem Jahr zum Teil erhebliche Wertverluste erfahren, ein lohnendes Prozedere gewesen. Die OFD Hannover hat sich nunmehr kritisch ... mehr >


Quelle: http:www.steuerschroeder.de