IDie Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre bei der Anschaffung und Veräußerung von Immobilien wird in der Zukunft bei vielen Steuerpflichtigen zu hohen Spekulationsgewinnen führen. Da Verluste aus Spekulationsgeschäften mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden, haben in der letzten Zeit viele Steuerpflichtige versucht, Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des "täglichen Gebrauchs" in ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
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Dies wäre insbesondere bei
Wirtschaftsgütern wie Pkw, die in der für sie maßgeblichen
Spekulationsfrist von einem Jahr zum Teil erhebliche Wertverluste
erfahren, ein lohnendes Prozedere gewesen. Die OFD Hannover hat sich
nunmehr kritisch ... mehr > |