Immobilienbewertung und Immobiliengutachten in Berlin

Das Erbschaftsteuerrecht wurde 2009 hinsichtlich der Bewertung von Immobilien geändert. Wir möchten Sie auf eine mögliche Steuermehrbelastung aufmerksam machen. Diese können zustande kommen durch:

  • ein vereinfachtes Bewertungsverfahren für Immobilien durch die Finanzämter
  • eine am Verkehrswert orientierte Bemessungsgrundlage der Immobilien
  • ein pauschalisiertes Verfahren der Grundvermögensbewertung

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Immobilie kostenlos bewerten zu lassen:

Kostenlose Verkehrswerteinschätzung


 

Eine Einschätzung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie nach dem sog. Ertragswertverfahren können Sie kostenlos & online mit unserem Rechner vornehmen:

Mieten
Wohnen
Wohnen €/m²
Wohnen 2 €/m²
Wohnen 3 €/m²
pro Monat absolut
Gewerbe
Gewerbe €/m²
Gewerbe 2 €/m²
Gewerbe 3 €/m²
Gewerbe 4 €/m²
pro Monat absolut
   
Parkplätze
Garagen €/Stück
Garagen 2 €/Stück
Stellplätze €/Stück
Grundstück
sonstiges
RNDJahre
Bodenwert
Brutto-Grundfläche (BGF)
Geschoßfläche
 
Schäden/Mängel
Liegenschaftszinssatz
 
Besondere Umstände%

*) Eingabe Dezimalstellen mit Komma ","

Immobilie bewerten

Berechnungsgrundlagen
Restnutzungsdauer (RND)Jahre1. Steigerung nach Jahren
Miete Beginn €/m²nach x Jahren
SteigerungenHöhe der Steigerung %

Daraus ergibt sich folgende Jahresnettokaltmiete:

Wohnbereich
m² x €/m²/Monatx12Monate=
m² x €/m²/Monatx12Monate=
m² x €/m²/Monatx12Monate=
Garagen St. x €/St./Monatx12Monate=
Garagen 2 St. x €/St./Monatx12Monate=
Stellplätze St. x €/St./Monatx12Monate=
Miete absolut €/Monatx12Monate=
Jahresnettomiete "Wohnen"=
Gewerbebereich
m² x €/m²/Monatx12Monate=
m² x €/m²/Monatx12Monate=
m² x €/m²/Monatx12Monate=
m² x €/m²/Monatx12Monate=
Miete absolut €/Monatx12Monate=
Jahresnettomiete "Gewerbe"=
Gesamtjahresnettokaltmiete
(Wohnen und Gewerbe)=
Gesamtbewirtschaftungskosten
Verwaltungskosten
% von (Wohnen) =
% von (Gewerbe) =
WE x (pauschal) =
Mietausfallwagnis
% von (Wohnen) =
% von (Gewerbe) =
Instandhaltungskosten
x €/m²/p.a. (Wohnen)=
x €/m²/p.a. (Gewerbe)=
Stk. x €/Garage=
Stk. x €/Stellplatz=
Gesamtbewirtschaftungskosten=
(nicht umlagefähig)
1.3. Reinertrag Grundstück

Der Reinertrag ist der Rohertrag (Nettomiete) abzüglich der Bewirtschaftungskosten.

Somit:

Rohertrag (Nettokaltmiete) p.a.=
./. Bewirtschaftungskosten (nicht umlagefähige)=
Reinertrag Grundstück=
 
Der Anteil Reinertrag von der Nettomiete beträgt:
Reinertrag:=%
Nettomiete:ca.%
1.4 Reinertrag bauliche Anlagen
Reinertrag Grundstück:=
Bodenwertverzinsung %von=
Ertragswert bauliche Anlagen I=
1.5 Ertragswert bauliche Anlagen

Der Ertragswert ergibt sich aus der Kapitalisierung des Reinertrages der baulichen Anlagen bei
einem Zinssatz von % und einer Restnutzungsdauer von Jahren.

Der Verfielfältiger (Kapitalisierungsfaktor) beträgt:
Ertragswert bauliche Anlagen I:x=
./. Schäden und Mängel (siehe Sachwert), um die Restnutzungs-
dauer und das angesetzte Mietniveau zu erreichen:
=
Ertragswert bauliche Anlagen II:=
Ertragswert bauliche Anlagen II (gerundet):=
2. Ertragswert gesamt
1. Bodenwert=
2. Ertragswert bauliche Anlagen II=
Ertragswert gesamt=
Ertragswert gesamt (gerundet)=
 
./. Besondere Umstände (over/underrented, Denkmal, Marktlage) % =
Ertragswert berichtigt=
 
Der Ertragswert enspricht einem Wert pro m² Nutzfläche von:
 
nur Mietshaus/ =€/m²
Geschoßfläche/ =€/m²
Jahresnettomiete/ =fache

Es gibt viele Anlässe, weshalb Sie ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie von einem Sachverständigen erstellen lassen sollten:

  • Kauf bzw. Verkauf (Gebäude-AfA)
  • Beleihung
  • Erbschaftssteuer, Schenkung, Scheidung, u. ä.
  • Steuerliche Festsetzungen, wie Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Spekulationssteuer
  • Bewertung von Wohnungsrechten, Nießbräuchen u. ä.
  • Spekulationssteuer auf Immobilien.

 

Gerne unterstützen wir Sie kostenlos mit erfahrenen Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke bei:

  • bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
  • der Überprüfung des vom Finanzamt ermittelten Verkehrswertes auf Plausibilität

Wir arbeiten ausschließlich mit qualifizierten Sachverständigen, die sich auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken für Zwecke der spezialisiert haben.


Der Preis für ein Gutachten kann mit uns pauschal vereinbart werden. Wir prüfen vorab kostenlos, ob sich eine Immobilienbewertung und damit ein Gutachten für Ihre Immobilie in Berlin lohnt. Bitte fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot unter: Immobilienbewertung@agent24.de an.


Da die neue Bewertung für Berliner die Immobilien oft zu hoch ausfällt, kann hier durch ein Immobiliengutachten fast immer Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer gespart werden. Steuerersparnisse um 10.000 Euro sind keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Ein Immobiliengutachten lohnt sich daher auch bei kleineren Immobilien. Für die steuerliche Immobilienbewertung arbeiten wir mit einem spezialisierten Steuerberater in Berlin zusammen.


Wir garantieren Ihnen eine schnelle, kompetente und kostengünstige Erstellung Ihres Verkehrswertgutachtens und bieten Ihnen außerdem:

  • Grundstücksvermessung,
  • Bewertungsgutachten,
  • Digitalisierung und
  • technische Vermessungen

Wenn Sie überlegen sich eine Immobilie für private Wohnzwecken zuzulegen, dann empfehlen wir Ihnen den kostenlosen Rechner Mieten oder Kaufen.


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