Immobilienbewertung und Immobiliengutachten in
Berlin
Wir möchten Sie auf eine mögliche
Steuermehrbelastung aufmerksam machen. Zum Januar
2009 wurde das Erbschaftsteuerrecht hinsichtlich der
Bewertung von Immobilien geändert.
Diese können zustande kommen durch:
• ein
vereinfachtes
Bewertungsverfahren
für
Immobilien
durch die Finanzämter
• eine am Verkehrswert
orientierte Bemessungsgrundlage der Immobilien
• ein pauschalisiertes
Verfahren der
Grundvermögensbewertung
Das gleiche gilt für die rückwirkend eingeführte
Spekualtionssteuer auf Immobilien. Die Steuermehrbelastung kann
vermieden werden, wenn der Steuerpflichtige
mit einem
Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen für
bebaute und unbebaute Grundstücke einen
niedrigeren Verkehrswert nachweist.
Für unsere
Immobilienbewertung in
Berlin arbeiten
ausschließlich qualifizierte Sachverständige, die
sich auf die Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken
für Zwecke der
Erbschaftssteuer
spezialisiert haben.
Für die steuerliche
Immobilienbewertung arbeiten wir
mit einem spezialisierten
Steuerberater in Berlin
zusammen:
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder, Steuerberater
(weitere Informationen unter:
Immobiliensteuerrecht)

Da die neue steuerliche Immobilienbewertung für Berliner die Immobilien
oft zu hoch ausfällt, kann hier durch ein
Immobilien Gutachten in Berlin fast immer Erbschaftssteuer bzw.
Schenkungssteuer gespart werden. Steuerersparnisse
um 10.000 Euro sind keine Seltenheit, sondern eher
die Regel. Ein Immobiliengutachten lohnt sich daher
auch bei kleineren Immobilien.
Gerne
unterstützen wir Sie kostenlos mit erfahrenen Sachverständigen
für bebaute und unbebaute Grundstücke bei:
• der
Überprüfung
des
vom
Finanzamt
ermittelten
Verkehrswertes auf
Plausibilität
• bei der Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens.
Der
Preis
für ein Gutachten kann mit uns pauschal vereinbart werden.
Wir prüfen vorab kostenlos, ob sich
eine Immobilienbewertung und damit ein Gutachten für
Ihre Immobilie in Berlin lohnt. Bitte fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein
Angebot
unter:
Immobilienbewertung@agent24.de
an.
Es gibt viele Anlässe, weshalb Sie ein Gutachten von
einem Sachverständigen erstellen lassen sollten:
-
Kauf bzw. Verkauf
-
Beleihung
-
Erbschaft, Schenkung, Scheidung, u. ä.
-
Steuerliche Festsetzungen, wie
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und
Spekulationssteuer
-
Bewertung von Wohnungsrechten, Nießbräuchen
u. ä.
Wir sichern
Ihnen eine schnelle, kompetente und kostengünstige
Bearbeitung zu und bieten Ihnen außerdem:
• Grundstücksvermessung,
• Bewertungsgutachten,
• Digitalisierung und
• technische Vermessungen
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